DGUV-V3 Prüfungen

Eine Windkraftanlage gilt als elektrische Anlage und unterliegt damit zahlreichen Vorschriften, welche dem Betreiber oftmals nicht vertraut sind. 

Basis ist §49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), nach welchem Energieanlagen so zu errichten und betreiben sind, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Damit erhalten die DIN VDE-Normen, insbesondere die VDE 0105-100, hinsichtlich des Betriebs einer elektrischen Anlage Rechtscharakter. Hier und in der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird vorgeschrieben, dass der Betreiber die Anlage regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine befähigte Elektrofachkraft zu prüfen hat. Vorrangiges Ziel ist dabei die Vermeidung von Unfällen und die Wahrung der Personensicherheit. 

Aufgrund der komplexen Gesetzeslage erfüllen erfahrungsgemäß viele Betreiber ihre Pflichten jedoch nur lückenhaft, was im Schadensfall gravierende Folgen haben kann. Diese reichen von arbeitsrechtlichen Konsequenzen über Bußgelder bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung.

Bei der gesetzeskonformen Umsetzung durch ENERTRAG Betrieb werden mehrere Hundert zu prüfende Kriterien abgearbeitet. Alle elektrischen Komponenten, die eine Gefahrenquelle für Personen sowie den sicheren und ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bilden könnten, werden durch Besichtigen, Erproben und / oder Messen untersucht. 

Kundenvorteile

  • Erhöhung der Arbeitssicherheit, Minimierung des Haftungsrisikos
  • rechtssichere Einhaltung von gesetzlichen und versicherungstechnischen Vorgaben
  • flexible, kundenspezifische Preisgestaltung
  • normgerechter Prüfbericht mit Aufführung genauer Messdaten und Handlungsempfehlungen für evtl. notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sowie neuem Prüftermin

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